Prüfungsorte und -bedingungen
Generell gilt: das für Deinen Wohnort zuständige Gesundheitsamt ist für die Abnahme Deiner Heilpraktikerprüfung zuständig. Ausnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen gemacht.
Aber: nicht jedes Gesundheitsamt führt Überprüfungen durch. So ist für die gesamten Regierungsbezirke Köln und Detmold beispielsweise das Gesundheitsamt in Köln zuständig.
Voraussetzungen & Aufbau der Heilpraktikerprüfung
Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Du musst mindestens 25 Jahre alt sein (das bedeutet, dass Du zum Zeitpunkt des Ausbildungsstarts mindestens 22 Jahre alt sein solltest)
- Du musst einen Schulabschluss nachweisen (Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss)
- Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Ein aktuelles ärztliches Attest, in dem der Arzt Dir eine generelle Eignung für die Ausübung bescheinigt. (insbesondere: keine Süchte, keine körperliche Einschränkungen, die dazu führen könnten, dass Du
keine Erste Hilfe leisten könntest, keine Erblindung,
keine psychische Labilität)
Die Prüfung findet in zwei Teilen statt:
Der erste Teil der Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhältst Du die Einladung zu einer mündlichen Überprüfung von ca. 45 Minuten Dauer, die vom zuständigen Amtsarzt und zwei Beisitzern (meist HeilpraktikerInnen) durchgeführt wird.
Die mündliche Überprüfung zielt darauf ab, Deine Fähigkeiten in der Anamneseerhebung sowie in der Diagnostik zu überprüfen. Dazu gehören durchaus auch praktische Untersuchungen, Auswertung von Laborergebnissen, Infusion legen etc. Auch die Beisitzer stellen Fragen, haben aber letztendlich beratende Funktion, die Entscheidung über Erteilung der Heilerlaubnis wird vom Amtsarzt getroffen. Dabei geht es letztendlich um die Frage, ob Du „eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst“.
Auf der Seite des Kölner Gesundheitsamtes kannst Du die Anmeldeformulare zu den Prüfungen anfordern oder herunterladen und erhalten eine Auflistung der Kosten.